Frauen, die mit ihrem Mann und ihren Kindern zum Islamischen Staat (IS) gereist sind, haben sich nicht zwangsläufig als Mitglied einer Terrorvereinigung strafbar gemacht. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag anhand zweier Fälle aus München und Berlin klar. Beide Frauen waren als IS-
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