Polizisten aus Nordrhein-Westfalen steht für Bereitschaftszeiten bei Großeinsätzen nachträglich ein Freizeitausgleich zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf die Klage eines Polizeihauptkommissars hin entschieden. Er hatte Freizeitausgleich für mehrtägige Einsätze bei D
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